Berufssportler: Krankentagegeld bei Arbeitsunfähigkeit nach Unfall oder Erkrankung

Berufssportler: Krankentagegeld bei Arbeitsunfähigkeit nach Unfall oder Erkrankung

Berufssportler: Krankentagegeld bei Arbeitsunfähigkeit nach Unfall oder Erkrankung

Zur Einkommensabsicherung von Berufssportlern sollte unbedingt der Krankengetagegeld Tarif KTAB der DKV beantragt werden. Der Tarif KTAB wird mit den Leistungsbeginnen 43. und 92. Tag angeboten. Das heißt, dass ab dem 43. bzw. 92. Tag nach dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit das Krankentagegeld gezahlt wird. Es ist ein Berufssportler-Krankentagegeld bis 45.000 EUR im Monat machbar. Es kann ein Krankentagegeld für Berufssportler bis zu einer Tagessatz-Höchstsumme von 1.500 Euro pro Tag versichert werden. Somit kann der Profi ein monatliches Einkommen von 45.000 Euro absichern. Berufssportler folgender Sportarten können das Krankentagegeld der DKV abschließen: - Fußball (Profifußballer) - Eishockey - Basketball - Handball - Volleyball Weitere nicht genannte Berufssportler können gegebenenfalls im Rahmen einer Einzelfallentscheidung versichert werden. Leistungsanspruch aus dem Tarif KTAB besteht: - bei Aufenthalten in Deutschland am Wohnort für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit (AU) - bei Aufenthalten in Deutschland außerhalb des Wohnortes für max. vier Wochen. - bei vorübergehendem Aufenthalt im europäischen oder außereuropäischen Ausland bei bestehender AU für max. vier Wochen - bei einem länger als vier Wochen andauernden vorübergehendem Aufenthalt im europäischen Ausland nur bei stationärem Krankenhausaufenthalt in einem öffentlichen Krankenhaus. Fachlich kompetente Beratung und Service: dirk.aue@ergo.de Eingang ERGO24 Shop “Fair versichert”.

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